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Niedersächsisches Finanzgericht Urteil v. - 16 K 354/05

Gesetze: EStG § 10d

Gesonderte Feststellung des verbleibenden Verlustabzugs – Festsetzungsverjährung

Leitsatz

Die gesonderte Feststellung eines verbleibenden Verlustabzugs nach § 10d EStG kommt nur in Betracht, wenn der zu Grunde liegende ESt-Bescheid noch änderbar ist oder erstmalig erlassen werden kann. Nach Eintritt der Festsetzungsverjährung betr. ESt kommt die Feststellung eines verbleibenden Verlustabzugs nach § 10d EStG nicht mehr in Betracht.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
DStRE 2008 S. 651 Nr. 10
RAAAC-71116

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