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Einkommensteuer | Steuerpflicht von Zinsen aus einer Rentennachzahlung
(1) Von der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte im Zusammenhang mit Rentennachzahlungen gezahlte Zinsen gem. § 44 Abs. 1 SGB I unterliegen der Steuerpflicht nach § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG. (2) Dass mit der Zinszahlung Nachteile ausgeglichen werden sollen, die der Berechtigte durch die verspätete Zahlung der Sozialleistungen erleidet, steht dem nicht entgegen (Bezug: § 7 Abs. 1 Nr. 7 EStG; § 44 SGB I).
Praxishinweise: Der BFH hält an seiner Rechtsprechung fest, wonach jedes Entgelt, das für die Überlassung von Kapital gezahlt wird, zu Einnahmen aus Kapitalvermögen führt. Danach führt auch eine erzwungene Überlassung von Kapital zu Kapitaleinkünften und zwar auch dann, wenn es sich um einen pauschalierten Nachteilsausgleich handelt. Da sozialversicherungsrechtliche Ansprüche auf Geldleistungen unter bestimmten Voraussetzungen ge...