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NWB Nr. 8 vom Seite 601

Erbschaftsteuerreform: Wegfall des Wahlrechts für Schenkungen

Vertrauensschutz – Rückabwicklung – Haftung des Beraters?

Dr. Hendrik Horn

Der Entwurf der Erbschaftsteuerreform (ErbStG-E), welcher vom Bundeskabinett am beschlossen wurde, sieht ausschließlich für den Fall des Erwerbs von Todes wegen vor, dass der Steuerpflichtige bis zur Verkündung des neuen ErbStG wählen kann, ob er nach der alten oder neuen Rechtslage veranlagt werden will. Für Schenkungen zu Lebzeiten wurde ein solches Wahlrecht hingegen gestrichen, obwohl es in den vorhergehenden Entwürfen stets vorgesehen war (vgl. z. B. Gesetz zur Erleichterung der Unternehmensnachfolge v. , BR-Drucks. 778/06, § 37 Abs. 4 ErbStG-E). Für den Steuerbürger und den ihn beratenden Steuerberater stellen sich nun folgende Fragen: Bestehen unter Vertrauensgesichtspunkten verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Streichung des Wahlrechts, lassen sich bereits vollzogene Schenkungen steuerneutral rückabwickeln und haftet der Steuerberater wegen eines Beratungsfehlers, wenn er nicht darauf hingewiesen hat, dass das Wahlrecht wieder gestrichen werden kann?

I. Verfassungsrechtliche Zulässigkeit der Streichung

Brüggemann (ErbBstg 2007 S. 24) hatte noch Anfang 2007 formuliert, es sei ein „Stück aus dem Tollhaus”, wenn das Wahlrecht im weiteren Verlauf des Gesetzgeb...