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Wettbewerbsrecht | Unzulässigkeit eines gesellschaftsvertraglichen Wettbewerbsverbots zulasten von Minderheitsgesellschaftern
Ein gesellschaftsvertraglich vereinbartes Wettbewerbsverbot ist nur dann kartellrechtlich zulässig, wenn es als Nebenbestimmung eines im Übrigen kartellrechtsneutralen Vertrags erforderlich ist, um den Vertragszweck zu erreichen ( U (Kart) 12/07). Ein Wettbewerbsverbot zulasten von Minderheitsgesellschaftern einer Kapitalgesellschaft, die die Geschäftsführung nicht maßgeblich beeinflussen können, gehe regelmäßig über die Grenzen des Zulässigen hinaus.