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BFH 12.09.2007 VIII R 12/07, NWB 8/2008 S. 53

Einkommensteuer | Steuerpflicht von Zinsen aus Kapitallebensversicherungen

Nach dem NWB WAAAC-70835 ist für die Frage der Steuerschädlichkeit wegen Übersicherung nicht auf den Rückkaufswert einer Kapitallebensversicherung abzustellen, sondern auf die in den Anzeigen nach § 29 Abs. 1 EStDV „eingesetzten Versicherungsansprüche”, d. h. auf den Nominalbetrag der Versicherung. – Anmerkung: Dass die Übersicherung eines Darlehens zur vollen Steuerpflicht der Zinsen führt, die teilweise steuerschädliche Verwendung der Lebensversicherung also das Gesamtdarlehen infiziert, ist bitter. Als einzigen Grund, der gegen eine denkbare Aufteilung des Gesamtdarlehens spricht, hatte der BFH in seinem früheren Urteil v. 13. 7. 2004 - VIII R 48/02 (BStBl 2004 II S. 1060) den Vereinfachungszweck der Regelung gesehen. Letztlich dürfte die sog. Infektionstheorie aber auf dem Gedanken des Gestaltungs...