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BFH 17.10.2007 II R 53/05, NWB direkt 8/2008 S. 8

Entgeltlicher Teilverzicht auf nachehelichen Unterhalt als freigebige Zuwendung

Erhält ein Ehegatte zu Beginn der Ehe vom anderen Ehegatten als Ausgleich für einen ehevertraglich vereinbarten Teilverzicht auf nachehelichen Unterhalt einen Geldbetrag, ist dies als freigebige Zuwendung zu beurteilen. Der Teilverzicht stellt keine die Bereicherung mindernde Gegenleistung dar.