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Von Immobilien-KG an Kommanditisten gezahlte Provision für die Erhöhung seines eigenen Kapitalanteils
Zahlt eine Immobilien-KG unmittelbar an ihren Kommanditisten eine Provision für die Erhöhung seines eigenen Kapitalanteils (sog. Eigenprovision), mindert diese Provision, soweit sie keine besonderen über seine bloße Beteiligung am geschlossenen Immobilienfonds hinausgehenden Leistungen entgelten soll, die Anschaffungskosten der Immobilie und führt nicht zu Sonderbetriebseinnahmen gem. § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG. Die Minderung der Anschaffungskosten und das damit verbundene Minderkapital sind in einer (negativen) Ergänzungsbilanz des Kommanditisten zu erfassen. Dies gilt auch, wenn das Finanzamt die Einkünfte der KG bestandskräftig festgestellt hat und die Eigenprovision, die auf der Gesamthandsebene zu Anschaffungskosten der Immobilie führt, materiell unzutreffend teilweise als sofort abziehbare Betriebsausgabe beh...