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BFH 08.11.2007 IV R 24/05, NWB direkt 8/2008 S. 5

Abgrenzung zwischen gewerblicher und landwirtschaftlicher Tätigkeit

Ein Landwirt, der auch einen Gewerbebetrieb für Klärschlammtransporte unterhält, erzielt mit den Einnahmen für den Transport und die Ausbringung von Klärschlamm auch insoweit Einkünfte aus Gewerbebetrieb und nicht aus Landwirtschaft, als er den Klärschlamm mit Maschinen des Gewerbebetriebs auf selbstbewirtschafteten Feldern ausbringt.