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FG Köln 19.12.2007 5 K 1194/07, NWB direkt 8/2008 S. 3

Grobes Verschulden eines Rechtsanwalts

Ein Rechtsanwalt, der über Jahre hinweg ohne weitere Prüfung davon ausgeht, dass Beiträge zum Versorgungswerk bei der Einkommensteuer nicht zu berücksichtigen seien und diese deshalb in der Einkommensteuererklärung nicht angibt, ist grobes Verschulden vorzuwerfen, das es ausschließt, die Beiträge noch nachträglich zu berücksichtigen.