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FG Baden-Württemberg Urteil v. - 1 K 450/04 EFG 2008 S. 650 Nr. 8

Gesetze: UStG § 10 Abs. 1, UStG § 17 Abs. 1, SGB V § 130a

Änderung der Umsatzsteuerbemessungsgrundlage aufgrund von Herstellerrabatten pharmazeutischer Unternehmen

Leitsatz

1. Herstellerrabatte pharmazeutischer Unternehmen an Apotheken nach § 130a SGB V sind aus dem Nettowert der Lieferung zu berechnen.

2. Apotheken als Abnehmer der Lieferung der Hersteller müssen entsprechend den aus dem Nettobetrag errechneten Rabatt den Vorsteuerabzug berichtigen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
DStRE 2008 S. 1019 Nr. 16
EFG 2008 S. 650 Nr. 8
NWB-Eilnachricht Nr. 5/2008 S. 324
UStB 2008 S. 170 Nr. 6
VAAAC-70669

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