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FG Hamburg 20.08.2007 7 K 99/04, BBK 4/2008 S. 4750

Versicherungsleistung als Anschaffungskostenminderung

Eine Versicherungsleistung, die beim Erwerb eines Wirtschaftsguts das Risiko abdeckt , einen Mehrpreis für die Anschaffung zahlen zu müssen, führt zur Minderung der Anschaffungskosten dieses Wirtschaftsguts – und damit der Bemessungsgrundlage der AfA. Voraussetzung ist, dass ein enger wirtschaftlicher Zusammenhang zwischen Versicherungsleistung und Anschaffung besteht. Die Versicherungsprämien sind nach Ansicht des FG Hamburg dann als Anschaffungsnebenkosten zu aktivieren.