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BFH 07.11.2007 I R 19/04, IWB 3/2008 S. 1252

Einkommensteuer | Inhalt und Wirkung einer Steueranmeldung gem. § 73e EStDV 1997

▶ Urteil: Eine Steueranmeldung gem. § 73e EStDV 1997 enthält gegenüber dem Vergütungsschuldner eine Festsetzung dessen eigener Entrichtungsschuld, die die beschränkte Steuerpflicht des Vergütungsgläubigers (= Steuerschuldners) voraussetzt. Im Rahmen des vom Vergütungsgläubiger erhobenen Rechtsbehelfs ist die Anmeldung deswegen grundsätzlich nur daraufhin zu überprüfen, ob sie vom Vergütungsschuldner vorgenommen werden durfte, nicht auch darauf, ob eine solche beschränkte Steuerpflicht tatsächlich vorliegt (Bestätigung der Senatsbeschlüsse v. - I B 30/97, BStBl 1997 II S. 700, und v. - I B 69/02, BStBl 2003 II S. 189).

▶ Hinweis: Die Vergütungsschuldnerin, eine im Inland ansässige GmbH, war im Streitjahr 1998 Veranstalterin von inländ. Aufführungen der ausländ. Musikgruppe X. Sie schloss mit der Klin., einer in den Niederland...