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FG Niedersachsen 26.09.2007 3 K 292/03 , NWB direkt 7/2008 S. 9

Unwiderrufliche Erklärung der Aufteilung des Betriebsvermögensfreibetrags

Die Erklärung nach § 13a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 ErbStG ist eine einseitige höchstpersönliche Erklärung des Schenkers. Die Erklärung ist unwiderruflich sowohl hinsichtlich der Inanspruchnahme als auch hinsichtlich der Verteilung des Freibetrags, sofern zum selben Zeitpunkt mehrere Erwerber bedacht werden.