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FG Hessen 30.08.2007 1 K 1671/06 , NWB direkt 7/2008 S. 8

Private Nutzung eines betrieblichen Pkw

Zur Beurteilung, ob ein betrieblich genutzter Pkw durch einen Arbeitnehmer auch privat genutzt wird, sind im Rahmen der freien Beweiswürdigung die Grundsätze über den Anscheinsbeweis (Prima-facie-Beweis) heranzuziehen. Ist die private Mitbenutzung eines Pkw durch den Arbeitnehmer möglich, besteht ein allgemeiner Erfahrungssatz, dass diese private Mitbenutzung auch tatsächlich erfolgt. Dies gilt auch dann, wenn zwar formal ein Nutzungsverbot zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbart wurde, dieses Nutzungsverbot aber in keiner Weise kontrolliert oder überwacht wird und keine besonderen Gründe vorliegen, welche die private Nutzung ausschließen.