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FG Köln 02.09.2005 5 K 1290/05, NWB direkt 7/2008 S. 4

Einkünfte aus selbständiger Arbeit

Aus der Formulierung in § 3 Nr. 12 Satz 2 EStG, dass die Steuerfreiheit von Aufwandsentschädigungen davon abhängt, dass die Entschädigungszahlung den erwachsenden Aufwand nicht offenbar übersteigt, ist zu schließen, dass es auf die typisierende Betrachtungsweise ankommt und nicht auf die individuell entstandenen Aufwendungen. Es ist eine zutreffende Gesetzesauslegung, wenn insoweit auf Erfahrungssätze zurück gegriffen wird, die die obersten Finanzbehörden der Länder im Einvernehmen mit dem BMF festgelegt haben.