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Achtes Steuerberatungsänderungsgesetz verabschiedet
Der Bundestag hat am den Regierungsentwurf zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes (BT-Drucks. 16/7077) mit Änderungen (BR-Drucks. 57/08) in zweiter und dritter Lesung verabschiedet. Erst am Tag zuvor hatte der Finanzausschuss mit der Mehrheit von CDU/CSU, SPD und FDP die geänderte Beschlussempfehlung angenommen (BT-Drucks. 16/7867). Gleichzeitig hat sich damit der weitgehend gleichlaufende Gesetzentwurf des Bundesrats (BT-Drucks. 16/7250) erledigt. Er unterschied sich vor allem darin, dass die Länderkammer die Steuerberaterprüfung auf die berufsständischen Kammern übertragen wollte.
Der nun beschlossene Gesetzesantrag bindet den Prüfungsausschuss an die für die Finanzverwaltung zuständige oberste Landesbehörde an. Die Steuerberaterprüfung behält damit staatlichen Charakter. Die Länder haben durch eine Öffnungsklausel die Möglichkeit, die Organisation der Prüfung den Steuerberaterkammern zu übertragen. Die Gebühren der Steuerberaterprüfung verdoppeln sich auf 1 000 €. Auch die Höchstgrenze für Geldbußen in berufsgerichtlichen Verfahren verdoppelt sich auf nun 50 000 €. Fortbildungen können angeregt, aber nicht sanktioniert werden. Zu den Aufgaben der Bundessteuerberaterkammer (§ 86 Abs. 2 Nr. 7 StBerG) wird dazu folgender Halb...