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BGH 15.10.2007 II ZR 243/06, NWB 7/2008 S. 49

Gesellschaftsrecht | Zuwendung verdeckter Sondervorteile an Gesellschafter-Gesellschafter und Zurechnung der Leistung an den Gesellschafter

Veranlasst ein Gesellschafter, dass die GmbH in seinem Interesse Leistungen zu nicht marktüblichen Preisen an die ihm nahestehende Gesellschaft erbringt und entsteht dadurch eine Unterbilanz oder wird eine bestehende Unterbilanz vertieft, haftet der Gesellschafter nach den Vorschriften über die Erstattung von verbotenen Rückzahlungen (§§ 30, 31 GmbHG). Im Falle einer nur minderheitlichen Beteiligung haftet der Gesellschafter dann, wenn er die Preisgestaltung aufgrund seines Einflusses auf die Geschäftsführung jedenfalls mitgestaltet ( NWB YAAAC-63780).