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Einkommensteuer | Ortsübliche Marktmiete bei verbilligt überlassenen Wohnungen
Der (BStBl 2006 II S. 71) zur lohnsteuerrechtlich relevanten Frage der Überlassung einer Wohnung an den Arbeitnehmer entschieden, dass die Überlassung zu einem Mietpreis, der innerhalb der Mietpreisspanne des örtlichen Mietspiegels liegt, die Annahme eines geldwerten Vorteils ausschließt. Jeder Mietzins innerhalb der Spanne könne die ortsübliche Miete und damit „üblicher Endpreis am Abgabeort” i. S. des § 8 Abs. 2 EStG sein. Aus Vereinfachungsgründen können diese Urteilsgrundsätze auf die verbilligte Vermietung von Wohnungen nach § 21 Abs. 2 EStG übertragen werden, d. h., im Regelfall ist der Ansatz eines Werts innerhalb der Mietpreisspanne nicht zu beanstanden, auch wenn es der niedrigste Wert ist (OFD Rheinland, Kurzinformation Einkommensteuer Nr. 82/2007 v. NWB JAAAC-66808).