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Sächsisches FG Urteil v. - 4 K 1595/03

Gesetze: EStG § 8 Abs. 1, EStG § 11 Abs. 1, EStG § 19 Abs. 1 S. 1 Nr. 1, EStG § 19 Abs. 1 S. 2, EStG § 38 Abs. 1, EStG § 38 Abs. 2, EStG § 38 Abs. 3 S. 1, EStG § 41a Abs. 1 Nr. 2, EStG § 36 Abs. 2 S. 2 Nr. 2, AO § 37 Abs. 2 S. 1

Irrtümlich vom Arbeitgeber abgeführte Lohnsteuer führt beim Arbeitnehmer zu steuerpflichtigem Arbeitslohn

Leitsatz

Werden die laufenden Bezüge des Gesellschaftergeschäftsführers einer GmbH wegen Liquiditätsschwierigkeiten der GmbH gestundet und später als Darlehen zur Verfügung gestellt, so dass kein Lohnzufluss erfolgt, führt die irrtümlich von der GmbH abgeführte Lohnsteuer für diese Bezüge zu Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
DStRE 2008 S. 1186 Nr. 19
KAAAC-69806

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