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StuB Nr. 3 vom Seite 107

Übertragung einer Rücklage nach § 6b EStG von einer Kapitalgesellschaft auf ein Wirtschaftsgut einer Personengesellschaft, an der die Kapitalgesellschaft beteiligt ist

Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird zur Übertragung einer Rücklage nach § 6b EStG, die von einer Kapitalgesellschaft gebildet wurde und auf ein Wirtschaftsgut einer Personengesellschaft, an der die Kapitalgesellschaft beteiligt ist, übertragen wird, wie folgt Stellung genommen:

I. Bildung der Rücklage nach § 6b EStG bei der Kapitalgesellschaft

Die bei der Veräußerung eines Wirtschaftsguts aufgedeckten stillen Reserven können gem. § 6b EStG auf ein anderes begünstigtes Wirtschaftsgut übertragen werden. Wird diese Übertragung nicht im selben Wirtschaftsjahr vorgenommen, so kann der Stpfl. eine den Gewinn mindernde Rücklage bilden. Die Bildung der Rücklage ist in der Steuerbilanz oder der Anpassungsrechnung nach § 60 Abs. 2 Satz 1 EStDV des Stpfl. nur zulässig, wenn das steuerliche Wahlrecht in Übereinstimmung mit der Handelsbilanz ausgeübt wird, d. h. wenn in der Handelsbilanz ein entsprechender Passivposten (Sonderposten mit Rücklagenanteil, § 247 Abs. 3 HGB) ausgewiesen wird ( Grundsatz der umgekehrten Maßgeblichkeit, § 5 Abs. 1 Satz 2 EStG).

II. Übertragung der Rücklage nach § 6b EStG von der Kapitalgesellschaft auf ein Wirtschaftsgut einer Tochterpersonengesellschaft

Der Stpfl. kann den in die Rü...