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Zeugnisverweigerungsrecht für Kanzleiangestellte
Da es sich bei der Mandatierung eines Rechtsanwalts im Zweifel um die Inanspruchnahme anwaltlicher Tätigkeit handelt, steht zur Frage des Vorliegens eines Mandatsverhältnisses neben dem Berufsträger auch seiner Kanzleiangestellten ein diesbezügliches Recht zur Zeugnisverweigerung nach § 53 Abs. 1 Nr. 3, § 53a Abs. 1 StPO zu (LG Dresden, Beschluss vom 14.6.2007 – 3 AR 5/07).