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Belehrungspflicht des Steuerberaters über anfechtbaren Steuerbescheid
Der Steuerberater ist verpflichtet, seinen Auftraggeber über die Möglichkeit einer Anfechtung des Steuerbescheids zu belehren, wenn sich die Feststellung der Verfassungswidrigkeit einer Rechtsnorm durch das BVerfG abzeichnet. Dies ist z. B. dann der Fall, wenn ein entsprechender Vorlagebeschluss des BFH an das BVerfG veröffentlicht wird (). Eine solche Belehrung hätte jedenfalls binnen 16 Monaten nach Veröffentlichung des Vorlagebeschlusses des BFH an das BVerfG in dem sog. Tipke-Verfahren zu § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchst. b EStG (1997) erfolgen müssen (Fortsetzung von ; a. A. , das keine Pflichtverletzung des Steuerberaters allein wegen bekanntermaßen bei BFH, EuGH und BVerfG anhängigen Verfahren sah). Entsc...