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StuB 3/2008 S. 109

Rangrücktritt bezüglich Altschulden einer vormaligen LPG

Ein Rangrücktritt des Gläubigers steht gem. NWB TAAAC-60526 (BFH/NV 2007 S. 2252) der Passivierung von Zinsverbindlichkeiten einer vormaligen LPG aus sog. Altschulden nur unter den Voraussetzungen des § 16 Abs. 3 Satz 1 DMBilG entgegen. An diesen fehlt es, wenn vereinbart worden ist, dass unabhängig von der Ertragslage der Schuldnerin die künftigen Erlöse aus der Veräußerung nicht betriebsnotwendigen Vermögens zur Tilgung der Altverbindlichkeit heranzuziehen sind (Bezug: § 16 Abs. 3 Satz 1 DMBilG; § 5 Abs. 2a, § 52 Abs. 12a Satz 1 EStG).