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Berufspendlerpauschale geht nach Karlsruhe
Überlegungen zum
Mit Beschluss v. - VI R 17/07 NWB HAAAC-68300 hat der BFH eine Entscheidung des BVerfG darüber eingeholt, ob § 9 Abs. 2 Satz 1 EStG i. d. F. des StÄndG 2007 insoweit mit dem GG vereinbar ist, als danach Aufwendungen des Arbeitnehmers für seine Wege zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte keine Werbungskosten sind und keine weiteren einkommensteuerrechtlichen Regelungen bestehen, nach denen die vom Abzugsverbot betroffenen Aufwendungen ansonsten die einkommensteuerliche Bemessungsgrundlage mindern.
I. Entscheidung des BFH war vorhersehbar
Es war zu erwarten, dass sich der BFH den Vorlagebeschlüssen des (NWB QAAAC-40134, Az. beim BVerfG: 2 BvL 1/07) und (NWB VAAAC-41314, Az. beim BVerfG: 2 BvL 2/07) anschließt. Der umfassende Beschluss verdeutlicht die Umsetzung des rechtlichen Gehörs, insbesondere auch für das BMF aufgrund der mündlichen Verhandlung. Somit hatte der BFH Gelegenheit, sich mit allen Aspekten des Für und Wider der Rechtsfrage zu beschäftigen und dann zu urteilen. Die Entscheidung des BFH ist richtungweisend für die Beurteilung und Auslegung des objektiven Nettoprinzips. Insbesondere das Herausarbeiten der Trennung zwischen der privaten Entscheid...BStBl 2003 II S. 534