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FG Hamburg 19.07.2007 3 K 51/07, NWB direkt 6/2008 S. 7

Aufhebung der Kindergeldfestsetzung, wenn die Kinder nicht mehr im Haushalt des Leistungsempfängers wohnen

Wiederholtes Unterlassen, Änderungen der tatsächlichen Verhältnisse mitzuteilen, stellt einen Verstoß gegen die in § 68 Abs. 1 EStG verankerten besonderen Mitwirkungspflichten des Antragstellers dar.