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FG München 23.10.2007 13 K 3466/06, NWB direkt 6/2008 S. 6

Wanderausflug mit Mitarbeitern wegen Ausscheidens ist privat veranlasst

Ein aus Anlass des Ausscheidens aus einem Betrieb von einem leitenden Angestellten durchgeführter Wanderausflug mit Mitarbeitern ist auch dann überwiegend privat veranlasst, wenn der Einladende Personalverantwortung hatte. Für die private Veranlassung spricht die Teilnahme von Lebenspartnern der Mitarbeiter und das Auftreten des Ausscheidenden anstelle des Betriebes als Gastgeber.