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FG Köln 12.12.2006 9 K 3989/06, NWB direkt 6/2008 S. 6

Aufwendungen für Antrittsvorlesung und Betriebsfest

Die Aufwendungen eines angestellten Chefarztes einer Universitätsklinik und zugleich Hochschullehrers im Beamtenstatus für eine Antrittsvorlesung sowie für ein Betriebsfest, sind als Kosten der privaten Lebensführung nicht als Werbungskosten abziehbar.