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Abgeltungsteuer und Aufbewahrungsfristen
Chancen und Risiken beim zukünftigen Nachweis der Erwerbe vor 2009
Im Rahmen des Systemwechsels bei der Einführung der Abgeltungsteuer wurden verschiedene Übergangsregelungen eingeführt. Diese haben zur Folge, dass bei vielen Wertpapieren (insbesondere Aktien und Publikums-Investmentfonds) die Steuerfreiheit der Veräußerungsgewinne nach Ablauf der alten Frist des § 23 EStG bis zum Verkauf durch den Stpfl. oder seine Erben erhalten bleibt. Der folgende Beitrag geht der Frage nach, wie ein Erwerb vor 2009 nachgewiesen werden kann und worauf zu achten ist.
I. Aktuelle Rechtslage
Das deutsche Steuerrecht kennt für den privaten Bereich keine Aufbewahrungspflichten, die mit denen für den betrieblichen Bereich (§§ 140 ff. AO) vergleichbar sind. Zwar ergeben sich aus § 147 Abs. 1 Nr. 5 AO und § 90 AO auch im Privatvermögen gewisse Mitwirkungspflichten des Stpfl.; diese verpflichten jedoch nicht explizit zur Aufbewahrung von Belegen. Damit stellt sich die Frage des Nachweises der Steuerpflicht eines privaten Veräußerungsgeschäfts.
Seit Einführung der Jahresbescheinigung gem. § 24c EStG müssen die Banken dem Anleger eine Übersicht der steuerpflichtigen Veräußerungsgeschäfte zur Verfügung stellen:
Soweit die Wertpapiere vom Kauf bis zum Verkauf in demselben Depot verbleiben, ist der Nachweis der steuerpflichtigen Veräuße...