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BBEV 2/2008 S. 45

Vom Insiderwissen profitieren

Niemand kennt den wahren Wert des eigenen Unternehmens besser als das Management. Folglich liegen Vorstände und Aufsichtsräte oftmals richtig, wenn es um den Kauf- oder Verkaufszeitpunkt der Aktien geht.

Dieses Know-how können auch Privatanleger nutzen, denn die Börsenaktivitäten der Insider bleiben nicht anonym. Mitglieder eines Leitungs-, Verwaltungs- oder Aufsichtsorgans einer börsennotierten AG sowie persönlich haftende Gesellschafter sind durchaus ermächtigt, Aktien der eigenen AG zu erwerben. Dieser Personenkreis darf dabei allerdings keinerlei Insiderinformationen ausnutzen.

Solche Geschäfte sind innerhalb von fünf Börsentagen an die BaFin zu melden, wenn sie in Summe bis zum Ablauf eines Kalenderjahres 5.000 € übersteigen. Da diese Schwelle i. d. R. schon mit einer Order überschritte...