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FG Schleswig-Holstein 30.11.2006 5 K 208/06, BBK 3/2008 S. 44747

Bildung einer Ansparrücklage durch Sammelbuchung

Eine Ansparrücklage i. S. von § 7g Abs. 3 EStG muss zwar grundsätzlich für jedes einzelne Wirtschaftsgut gesondert gebildet werden. Jedoch ist eine Sammelbuchung nach dem Urteil des FG Schleswig-Holstein steuerlich unschädlich, wenn sich aus weiteren zur Buchführung gehörenden Unterlagen eine Aufschlüsselung auf die einzelnen Investitionen ergibt. Diese Aufschlüsselung kann z. B. aus einer Anlage zu einem Kontenblatt bestehen. Diese Unterlagen dürfen aber nicht nachträglich angefertigt werden und müssen jederzeit dem Finanzamt vorgelegt werden können.

Mit seinem Urteil folgt das FG der Rechtsprechung des BFH, der es ebenfalls für ausreichend erachtet, dass sich aus sonstigen Buchführungsunterlagen eine Zuordnung der Ansparrücklage zu jeder einzelnen Investition ergibt, z. B. aus Ei...