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Aktivierung von Bauaufwendungen in einem selbständigen Gebäudeteil
Führt der Steuerpflichtige oder ein Unternehmer Baumaßnahmen in einem steuerlich selbständigen Gebäudeteil durch (z. B. Untergeschoss), beurteilt sich die steuerliche Qualifizierung der Aufwendungen als Herstellungskosten oder Erhaltungsaufwand nach den Verhältnissen nur dieses Gebäudeteils und nicht nach denen des Gesamtgebäudes – so entschied der BFH in seinem Urteil vom .
Wichtig wird die BFH-Entscheidung immer dann, wenn es um die Prüfung geht, ob die Baumaßnahmen zu einer Erweiterung (§ 255 Abs. 2 Satz 1, 2. Var. HGB) oder zu einer wesentlichen Verbesserung (§ 255 Abs. 2 Satz 1, 3. Var. HGB) eines bereits bestehenden Wirtschaftsguts geführt haben und damit als Herstellungskosten zu aktivieren sind.
In beiden Fällen ist nur auf die Verhältnisse an dem betr...