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Bilanzielle Behandlung des Körperschaftsteuerguthabens nach SEStEG
Bereits im Jahresabschluss 2006 hatten Kapitalgesellschaften, die noch über ein Körperschaftsteuerminderungspotenzial aus dem alten Anrechnungsverfahren verfügten, ein Körperschaftsteuerguthaben zu aktivieren (Neuregelung in § 37 KStG mit dem SEStEG). Das Guthaben wird über einen Zeitraum von zehn Jahren ausgezahlt und war zum abgezinst, d. h. mit dem Barwert zu bewerten (vgl. ausführlich Dörfler/Abel, BBK F. 13 S. 4973, NWB TAAAC-36401). Unklar war bisher, ob der Ertrag aus dem Guthaben sowie die Zinserträge aus der Aufzinsung über die Laufzeit steuerpflichtig sind oder nicht.
Mit Schreiben vom stellt das BMF jetzt klar: Sowohl das aktivierte Guthaben als auch die Zinsen z. B. aus der Aufzinsung wirken sich nicht auf die Höhe des Einkommens aus und sind somit st...