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OLG Brandenburg 14.05.2007 3 W 19/07, NWB 5/2008 S. 33

Bankrecht | Unberechtigte Abhebungen des Kontobevollmächtigten

Soll nach der schriftlich erteilten (Formular-)Vollmacht ein Bevollmächtigter (auch) berechtigt sein, Kontoüberziehungen im banküblichen Rahmen vorzunehmen, ist hierunter ein Betrag von etwa 10 % über dem Volumen des eingeräumten Überziehungskredits zu verstehen (), der zumeist drei Nettomonatsgehälter oder das dreifache Monatseinkommen des Kontoinhabers umfasst. Ist ein Überziehungskredit tatsächlich nicht vereinbart worden, ist der bankübliche Überziehungsrahmen von 10 % anhand eines den Umständen möglichen Überziehungskredits zu bestimmen. Darüber hinausgehende Kontoverfügungen des (insoweit nicht mehr kontobevollmächtigten) Vertreters muss sich der Kontoinhaber nicht mehr zurechnen lassen, es sei denn, ihn trifft ein Verschulden hins...