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Eigenheimzulage | Eigenheimzulage war gemeinschaftswidrig
Die Bundesrepublik Deutschland hat dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus den Art. 18 EG, 39 EG und 43 EG (Freizügigkeit und Niederlassungsfreiheit) verstoßen, dass sie in § 2 Abs. 1 Satz 1 EigZulG in seiner 1997 bekannt gemachten und durch das Haushaltsbegleitgesetz 2004 geänderten Fassung die Gewährung der Eigenheimzulage an unbeschränkt Einkommensteuerpflichtige für in einem anderen Mitgliedstaat belegene Wohnungen ausgeschlossen hat ( NWB NAAAC-68846).