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Mündliche Prüfung im Fach Ertragsteuerrecht
In der Reihe Königs Wusterhausener Prüfungsgespräche
Das folgende Prüfungsgespräch dient der Vorbereitung auf die Steuerberaterprüfung bzw. die Prüfung zum Diplom-Finanzwirt (FH). Die mündliche Prüfung hat in beiden Prüfungen einen erheblichen Einfluss auf das Prüfungsergebnis. In der Steuerberaterprüfung geht das Ergebnis des mündlichen Teils mit 50 % in die Gesamtnote ein (§ 28 DVStB). In der Laufbahnprüfung zum gehobenen Dienst in der Steuerverwaltung sind es etwas über 20 % (§ 45 StBAPO). Die mündliche Prüfung kann die Note also entscheidend beeinflussen. Es lohnt sich deshalb, über die Ziele einer mündlichen Prüfung und die damit in Zusammenhang stehenden Anforderungen nachzudenken, um so die Vorbereitung frühzeitig und konsequent daran zu orientieren.
I. Vorbemerkungen
Die mündliche Prüfung ist keine Wissensprüfung, sondern eine Verständnisprüfung, in deren Mittelpunkt die Frage steht, ob die Kandidatin/der Kandidat bereits eine ausreichende Berufsbefähigung erworben hat (vgl. § 37 StBerG), also neben dem erforderlichen Fachwissen in gleichem Maße über methodische und soziale Fähigkeiten verfügt (vgl. § 44 Abs. 1 StBAPO). In der steuerrechtlichen Praxis sind diese Kompetenzen von besonderer Bedeutung. Methodische und soziale Fähigkeiten ...