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Die Erhebung von Vollstreckungskosten – ein Überblick
Die Erhebung von Steuern ist grundsätzlich kostenfrei. Zahlt der Schuldner die Steuern nicht bzw. nicht rechtzeitig und lässt er es zur Vollstreckung kommen, werden ihm die Kosten für das Vollstreckungsverfahren auferlegt. In dem Beitrag werden die unterschiedlichen Vollstreckungskosten, die Festsetzung der Vollstreckungskosten im Kostenansatz und die Rechtsschutzmöglichkeiten des Vollstreckungsschuldners gegen den Kostenansatz dargestellt.
I. Einleitung
Die Erhebung der Vollstreckungskosten ist in den §§ 337 bis 346 AO geregelt. Durch das Richtlinien-Umsetzungsgesetz vom 9.12.2004 (BGBl I 2004 S. 3310) wurden diese Vorschriften mit Wirkung zum 1.1.2005 zum Teil geändert. Insbesondere wurden die nach altem Recht nach Gebührentabellen zu erhebenden Wertgebühren durch Festgebühren ersetzt. Auch nach der so hergestellten Transparenz bei den Vollstreckungsgebühren kann es zwischen dem Kostenschuldner und der Finanzbehörde zum Streit über die Höhe, die Notwendig- und die Rechtmäßigkeit der Vollstreckungskosten kommen.
II. Vollstreckungskosten
Nach § 337 Abs. 1 AO werden im Vollstreckungsverfahren Kosten (Gebühren und Auslagen) erhoben. Gebühren sind pauschalierte Geldbeträge, die zur Kostendeck...