Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Umsatzsteuer für Bordellumsätze
Die Leistungen der Prostituierten in einem Bordellbetrieb sind dem Betreiber zuzurechnen. Es kommt nicht darauf an, ob die Prostituierten Angestellte des Betreibers sind oder ihre Dienste für diesen als Subunternehmer mit eigenem Unternehmerrisiko erbringen. Der Dirnenlohn kann nicht als durchlaufender Posten behandelt werden.