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BFH 26.09.2007 III R 4/07, NWB direkt 5/2008 S. 6

Ermittlung der Einkünfte und Bezüge des Kinds

Bei der Prüfung, ob die Einkünfte und Bezüge des Kinds den Jahresgrenzbetrag überschreiten, sind die Einkünfte weder um die einbehaltene Lohn- und Kirchensteuer noch um die Beiträge zu einer privaten Zusatzkrankenversicherung oder einer Kfz-Haftpflichtversicherung zu kürzen. Beiträge für eine private Rentenversicherung mindern die Einkünfte jedenfalls dann nicht, wenn sich das Kind in Ausbildung befindet und in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert ist.