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FG Köln 29.08.2007 10 K 839/04 , NWB direkt 5/2008 S. 6
Häusliches Arbeitszimmer
Wenn in einem Mehrfamilienhaus ein Raum als Arbeitszimmer genutzt wird, zu dem keine Verbindung mit einem privaten Wohnraum besteht, handelt es sich nicht um ein häusliches Arbeitszimmer.