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FG München 25.10.2007 14 K 4182/05 , NWB direkt 5/2008 S. 4

Haftung des Geschäftsführers bei Abgabe falscher Steuererklärung

Der Geschäftsführer einer GmbH handelt grob fahrlässig, wenn er die vom steuerlichen Berater vorbereitete Umsatzsteuerjahreserklärung nicht auf ihre Richtigkeit überprüft.