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FG Köln Urteil v. - 5 K 1194/07 EFG 2008 S. 509 Nr. 7

Gesetze: AO § 173 Abs 1 Nr 2

Abgabenordnung:

Grobes Verschulden eines Rechtsanwalts

Leitsatz

Ein Rechtsanwalt, der über Jahre hinweg ohne weitere Prüfung davon ausgeht, dass Beiträge zum Versorgungswerk bei der Einkommensteuer nicht zu berücksichtigen seien und diese deshalb in der Einkommensteuererklärung nicht angibt, ist grobes Verschulden vorzuwerfen, das es ausschließt, die Beiträge noch nachträglich zu berücksichtigen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
EFG 2008 S. 509 Nr. 7
FAAAC-68506

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