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Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht Urteil v. - 1 K 104/00

Gesetze: AO § 55, AO § 57, AO § 58 Abs. 3, KStG § 5 Abs. 1 Nr. 9

Gemeinnützigkeit eines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs „Personalgestellung„ für gemeinnützige Unternehmen

Leitsatz

Stellt eine Körperschaft ihre Mitarbeiter anderen als gemeinnützig anerkannten Unternehmen für deren steuerbegünstigte Zwecke zur Verfügung, so stellt dies eine unmittelbare Zweckverfolgung jedenfalls dann dar, wenn die Personalverantwortung bei der überlassenden Körperschaft verbleibt.

Auslegung des § 58 Nr. 3 AO.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
UAAAC-68498

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