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Gewerbesteuer | Beginn der Gewerbesteuerpflicht nach § 2 GewStG bei Inbetriebnahme einer Biogasanlage
Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen des Bundes mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt hinsichtlich des Beginns der Gewerbesteuerpflicht bei Inbetriebnahme von Biogasanlagen Folgendes:
Für Unternehmen, die in einem Kalenderjahr mit dem Bau einer Biogasanlage begonnen, die Anlage aber erst in folgenden Jahren fertiggestellt haben, gilt, dass eine Gewerbesteuerpflicht erst mit dem regelmäßigen Betrieb der Biogasanlage beginnt.
Beginnt ein Unternehmen, das in der Rechtsform einer gewerblich geprägten Personengesellschaft – § 15 Abs. 3 Nr. 2 EStG – geführt wird, mit der Errichtung einer Biogasanlage und stellt diese in einem Veranlagungszeitraum noch nicht fertig, weil wesentliche Grundlagen für den Beginn der Biogasproduktion fehlen (z. B. Fermenter (Bioreaktor) oder G...