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Abendessen als Arbeitsunfall
Steht ein Arbeitsessen in sachlichem Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit des Arbeitnehmers, kann ein während des Essens erlittener anaphylaktischer Schock, der zum Herz-Kreislauf-Stillstand mit Todesfolge führt, einen Arbeitsunfall darstellen ( NWB NAAAC-50004). Zwar seien typischerweise höchstpersönliche Tätigkeiten, wie das Essen, unversichert. Etwas anderes gelte, wenn ein sachlicher Zusammenhang besteht: Der Versicherte sei im entschiedenen Fall praktisch gezwungen gewesen, an dem Abendessen teilzunehmen.