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Zahlungsmittelgenerierende Einheiten im deutschen Handelsrecht und die Bedeutung des Einzelbewertungsgrundsatzes
Würdigung der aktuellen Reformbestrebungen im Rahmen des BilMoG-RefE
Der Referentenentwurf zum Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz sieht im § 253 Abs. 2 Satz 5 HGB-E ein Abweichen vom Einzelbewertungsgrundsatz vor. Inwieweit dieses Abweichen eine Annäherung an die IFRS-Regelungen, und zwar IAS 36, darstellt, klärt der vorliegende Beitrag. Überdies werden Auslegungsprobleme der Neuregelung diskutiert.
Wie sieht die bestehende Regelung zum Einzelbewertungsgrundsatz aus?
Welche Änderungen sieht der Referentenentwurf zum BilMoG vor?
Inwieweit erfolgt eine Annäherung an die IFRS?
I. Einleitung
Mit dem am veröffentlichten Referentenentwurf zum Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG-RefE) werden die Grundpfeiler der tradierten HGB-Bilanzierung in Frage gestellt. Ein Beispiel hierfür ist der neu gefasste § 253 des HGB-Entwurfs (HGB-E). Dieser behält seinen inhaltlichen Regelungsumfang, formal gesehen wird dieser aber unter der Überschrift „Zugangs- und Folgebewertung” geführt. Von hohem Interesse ist dabei der neue Abs. 3 Satz 5, wonach „Vermögensgegenstände des Anlagevermögens, die notwendigerweise nur zusammen genutzt werden, […] für Zwecke der Ermittlung einer voraussichtlich dauernden Wertminderung als ein Verm...