Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Steuererklärungsfristen 2007
I. Abgabefrist für Steuererklärungen
(1) Für das Kalenderjahr 2007 sind die Erklärungen
zur Einkommensteuer – einschließlich der Erklärungen zur gesonderten sowie zur gesonderten und einheitlichen Feststellung von Grundlagen für die Einkommensbesteuerung sowie zur gesonderten Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags –,
zur Körperschaftsteuer – einschließlich der Erklärungen nach §§ 27, 28, 37 und 38 KStG, zur gesonderten Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags sowie für die Zerlegung der Körperschaftsteuer –,
zurGewerbesteuer–einschließlich der Erklärungen zur ge-sonderten Feststellung des vortragsfähigen Gewerbeverlustes sowie für die Zerlegung des Steuermessbetrags –,
zur Umsatzsteuer sowie
zur gesonderten oder zur gesonderten und einheitlichen Feststellung nach § 18 AStG
nach § 149 Abs. 2 AO bis zum bei den Finanzämtern abzugeben.
(2) Bei Stpfl., die den Gewinn aus Land- und Forstwirtschaft nach einem vom Kalenderjahr abweichenden Wirtschaftsjahr ermitteln, endet die Frist nicht vor Ablauf des dritten Monats, der auf den Schluss des Wirtschaftsjahres 2007/2008 folgt.
II. Fristverlängerung
(1) Sofern die vorbezeichne...