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LG Aurich 15.06.2007 3 O 1312/06, NWB 4/2008 S. 26

Berufsrecht | Geldauflage bei Einstellung eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens kein erstattungsfähiger Schaden

Zwar muss ein Steuerberater seine Mandanten auch davor bewahren, sich der (steuer-)strafrechtlichen Verfolgung auszusetzen. Diese Pflicht endet jedoch dort, wo der Mandant selbst sich über die Rechtswidrigkeit eines bestimmten Vorgehens im Klaren ist; in diesem Fall bedarf er keiner Aufklärung. Begeht er allein oder gemeinsam mit dem Steuerberater eine vorsätzliche Steuerhinterziehung, kann er die sein Vermögen treffenden strafrechtlichen Folgen nicht auf seinen Berater abwälzen. Die Geldauflage im Rahmen einer Einstellung des strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens (§ 135a StPO) ist in diesem Sinne kein erstattungsfähiger Schaden (LG Aurich, Urteil v. 15. 6. 2007 - 3 O 1312/06). – Anmerkung: Eine Erstattungspflicht kann jedoch dann gegeben sein, wenn der Mandant durch die schuldhafte Verletzung einer...