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Gesellschaftsrecht | Anforderungen an die Bestimmtheit einer „gespaltenen Beitragspflicht” in der GbR
Sollen neben die Einlagepflicht weitere Beitragslasten treten (sog. gespaltene Beitragspflicht), müssen diese im Gesellschaftsvertrag hinreichend bestimmt bzw. bestimmbar sein (vgl. zuletzt NWB CAAAC-43445). Diesem Erfordernis trägt eine Vertragsgestaltung Rechnung, nach der sich aus dem Gesellschaftsvertrag in Verbindung mit der dazugehörigen Beitrittserklärung die maximale Höhe (im Streitfall durch Angabe eines Netto-Gesamtaufwands) der den Gesellschafter treffenden Beitragspflicht ergibt ( NWB EAAAC-66075).