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FG Hamburg 29.08.2007 5 K 198/06, NWB direkt 4/2008 S. 10

Umsatzsteuerbefreiung für Lotsenversetzdienst

Leistungen des Lotsenversetzdienstes sind nicht von der Umsatzsteuer befreit, weil sie nicht gegenüber dem Schifffahrtsunternehmen erbracht werden, sondern gegenüber staatlichen Stellen, die ihrerseits den Lotsenversetzdienst als hoheitliche Maßnahme erbringen.