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FG Köln 16.02.2006 2 K 2675/04 , NWB direkt 4/2008 S. 4

Örtliche Zuständigkeit des Finanzgerichts bei Beklagtenwechsel

Wird nach Erhebung der Klage statt der ursprünglich beklagten eine andere Finanzbehörde für die Steuerfestsetzung zuständig und beruht dieser Zuständigkeitswechsel auf einem Organisationsakt der Finanzverwaltung, tritt die zuständig gewordene Behörde an die Stelle des bisherigen Beklagten in den anhängigen Rechtsstreit ein. Die örtliche Zuständigkeit des Finanzgerichts bleibt hiervon unberührt.

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